Kriegsopferfürsorge, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen eine erstmalige Eingliederung oder eine Wiedereingliederung des gesundheitlich geschädigten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft sicherstellen.

    Sie umfassen beispielsweise Maßnahmen zur Umschulung, Aus- und Weiterbildung ebenso wie die Finanzierung technischer Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse und andere Leistungen an Arbeitgeber. Leistungen kommen nur an Beschädigte selbst oder deren Witwen und Witwer in Betracht.
     

    Gebühren

    Keine

    Ansprechpunkt

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

    Fristen

    Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

    Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
    Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Erziehungsbeihilfe, Krankenhilfe Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
     

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