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Lebensmittel (Marktüberwachung)

In den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft (Erzeugerbetrieben, Verarbeitungsbetrieben, Packstellen, Schlachtbetrieben sowie im Großhandel, und in den Verteilerzentren des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung) und bei Importeuren, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Lebens- und Futtermittel durch Kontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen Vermarktungsnormen, der fakultativen Qualitätsangaben und europäischen Qualitätsregelungen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden in allen Marktsektoren, von Rind- Schweine- und Schaffleisch, Eier

Ansprechpunkt

In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Überwachung zuständig.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

Schanzenfeldstraße 8-12
35578 Wetzlar

Telefon: +49 641 303-0

E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Formulare: