Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister

Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Fristen

Voraussetzungen

  • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
    • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
    • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
    • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Ihre Kinder oder Enkel
  • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
    • Erbschein
    • Grundbuchauszug
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
     

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Amtsgericht

Kurzfassung

  • Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung 
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister kann beantragt werden
  • Deutschland sammelt im Personenstandsregister Daten über 
    • Geburt
    • Eheschließung
    • Lebenspartnerschaft 
    • Tod 
  • Auszug aus Personenstandsregister wird oft gebraucht für   
    • Schließung einer Ehe
    • Einschulung der Kinder 
    • Erbfall
    • Beginn eines Studiums
  • Registerauszüge werden ausgestellt aus 
    • Geburtsregistern
    • Eheregistern
    • Sterberegistern
  • mehrsprachiger Auszug kann beantragt werden durch
    • betroffene Person 
    • Ehefrau oder Ehemann
    • Lebenspartnerin oder Lebenspartner
    • Vorfahrin oder Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Nachfahrin oder Nachfahren (Kinder, Enkel)    
  • Voraussetzung:
    • Verwandtschaftsnachweis vorhanden, z.B. durch
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • andere Personen (wie Geschwister) müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen z.B. durch 
      • Erbschein 
      • Grundbuchauszug
  • die antragstellende Person ist mindestens 16 Jahre 
  • die Beantragung ist kostenpflichtig
  • zuständige Behörde: zuständiges Standesamt
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: