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Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

Gebühren

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 

erforderliche Unterlagen

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
35340 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: 0641 7936-0
Telefax: 0611 3276-44253

Webseite: Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr