Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Reisepass: Verlustanzeige

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

Kurzfassung

  • Reisepass Meldung wegen Verlust
  • Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
  • Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde

Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass 37,50 Euro

Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr

  • für einen Reisepass 60,00 Euro

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von 22,00 Euro zahlen.

Sollten Sie einen Reisepass im Expressverfahren benötigen, wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro fällig.

Die Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:
Formulare: