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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Fristen

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden

Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: +49 611 156-0
Telefax: +49 611 156-349

E-Mail: info@lwv-hessen.de

Öffnungszeiten: Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr. Ansprechpartner: