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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Gebühren

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Ansprechpunkt

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
Formulare: