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Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

Ansprechpunkt

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-1365

Webseite: Homepage der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises
E-Mail: schulabteilung@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung