Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
| Kontakt | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sonnenberger Straße 2 / 2a
Telefon: +49 611 3219-0
Webseite:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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| Öffnungszeiten | Mo. 08:00 - 16:30 Uhr Di. 08:00 - 16:30 Uhr Mi. 08:00 - 16:30 Uhr Do. 08:00 - 16:30 Uhr Fr. 08:00 - 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird. |
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Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist Schulträger der Staatlichen Berufsschulen Nord- und Südhessen, die in Kooperation mit dem jeweiligen Berufsbildungswerk junge Menschen mit Behinderung schulen bzw. ausbilden.
Die Berufsbildungswerke und die Staatlichen Berufsschulen haben den gemeinsamen Auftrag der beruflichen und sozialen Förderung junger Menschen mit Behinderung. Sie fördern die individuelle Entwicklung junger Menschen, die eine Berufsausbildung nur mit den besonderen Hilfen des Berufsbildungswerkes (BBW) und der Staatlichen Berufsschule erfolgreich bestehen können. Die jungen Menschen werden bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit von einem Team von Ausbildern, Lehrern und Sozialpädagogen, Psychologen und Physiotherapeuten umfassend unterstützt und beraten. Ziele und Förderung werden individuell mit jedem Auszubildenden erarbeitet und geplant.
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Kurzfassung
- Vor Beginn einer Berufsausbildung wird mit einem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Dieser ist die vertragliche Grundlage für die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält alle wesentlichen Informationen zu einem Ausbildungsverhältnis.
- Der schulische Teil der Berufsausbildung erfolgt in der Berufsschule der zuständigen Berufsbildenden Schule.
- Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den oder die Auszubildende/n oder den Ausbildungsbetrieb.