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Standplatzgenehmigung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Ansprechpunkt

An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

erforderliche Unterlagen

Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Formulare

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
Formulare: