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Trennungsgeld für Landesbedienstete

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes,  Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.

Ansprechpunkt

An die Hessische Bezügestelle (HBS)  in Kassel.

Handlungsgrundlage(n)

Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung

Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.

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