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Umzugskosten für Landesbedienstete

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

Ansprechpunkt

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Handlungsgrundlage(n)

Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
34041 Kassel, documenta-Stadt Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt Außenstelle Wiesbaden -
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: 0561 106-0

Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de
Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de
E-Mail: poststelle-bezuegestelle@rpks.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr