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Unterhaltsheranziehung

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Ansprechpunkt

Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste

Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar Europaplatz 1
35683 Dillenburg Wilhelmstraße 20
35683 Dillenburg

Telefon: 06441 407-1501 (Verwaltungsstandort Wetzlar)
Telefon: 02771 407-6000 (Verwaltungsstandort Dillenburg)

Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote
E-Mail: uvg@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung