Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
- Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument als volldigitales Dokument nutzen oder bei Bedarf ausdrucken.
Schriftliches Verfahren:
- Das Antragsformular bekommen Sie von Ihrer IHK vor Ort ausgehändigt.
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Gebühren
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
- Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Ursprungszeugnisse von berechtigten Stellen oder ausländischen Kammern, die Mitglied der „World Chambers Federation“ sind
- Erklärungen-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung
-
Präferenznachweise, die in der EU anerkannt werden:
- Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, EUR-MED) oder präferenzielle Ursprungserklärungen
- Lieferantenerklärungen (LE) für Präferenzware, z. B. EU oder Türkei
- Erklärung des registrierten/ermächtigten Ausführers (REX/EA)
- Handelsware – direkter oder indirekter Bezug: Herstellererklärung aus dem Drittland, ggf. mit Bezugsdokumenten oder Verzollungsbelegen
-
Rechnungen und Lieferscheine
- von Herstellern in der EU, wenn die Herstellung im eigenen Betrieb erfolgt.
- von Händlern oder Drittland-Herstellern, sofern der Ursprung von einer zur Ausstellung berechtigten Stelle bestätigt ist
- Nachweise drittländischer Organisationen, solange kein Zweifel an deren Rechtmäßigkeit besteht
- sonstige Nachweise in Ausnahmefällen, wenn keine der oben genannten Unterlagen vorliegt
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Handlungsgrundlage(n)
- Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
Rechtsbehelf
- Widerspruch oder
- verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Vorlage von Ursprungszeugnissen und gegebenenfalls weiteren bescheinigten Handelsdokumenten bei Wareneinfuhr in einigen Ländern erforderlich
- Industrie- und Handelskammern in Deutschland stellen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente aus