Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Versicherungsberater (§ 34e GewO) sowie Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) mit einer entsprechenden Erlaubnis müssen sich in einem von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) geführten Vermittlerregister registrieren lassen. Dabei wird auch der Umfang der Erlaubnis eingetragen.
Bei Finanzanlagenvermittlern sind auch deren Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Abs. 6 GewO zu registrieren.
Siehe dazu auch:
- Versicherungsvermittler - Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
Gebühren
Die Gebühren für die Registrierung liegen zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.
Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
erforderliche Unterlagen
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Die für die Tätigkeit als
Versicherungsvermittler und –berater
benötigten Unterlagen finden Sie unter:
Versicherungsvermittler - Erlaubnis -
Die für die Tätigkeit als
Finanzanlagenvermittler
benötigten Unterlagen finden Sie unter:
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der Registrierung sind die IHKn auch für die Erlaubniserteilung und Sachkundeprüfung, den Widerruf sowie die Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.