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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
  • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
  • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
     

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Gebührenordnung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Kurzfassung

  • Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
  • Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
  • Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
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    Montag und Dienstag:
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    Mittwoch:
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    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

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