Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
Gebühren
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
-
Anzeige benötigt Angaben
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen