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Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen

Verlangen nach Vorlage der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung den Nachweis das diese auf Basis der rechtlichen Anforderungen erstellt wurde und Angaben zur verantwortlichen Person und zu den getroffenen Schutzmaßnahmen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

Kurzfassung

  • Angaben zu verantwortlichen Personen
  • Anforderung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen, Angaben zu Schutzmaßnahmen
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare:

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: 0641 303-0
Telefax: 0641 303-3203

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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