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Waffenbesitzkarte

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Ansprechpunkt

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Handlungsgrundlage(n)

Waffengesetz (WaffG)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
35529 Wetzlar

Telefon: 06441 407-2401

Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung