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Wechsel des Bauleiters anzeigen

Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Voraussetzungen

Der Bauleiter hat gewechselt.

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Anzeige des Wechsels des Bauleiters, Entgegennahme
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
     

weiterführende Informationen

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