Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Anzeige des Wechsels des Bauleiters, Entgegennahme
-
Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).