Wirtschaftsförderung regional

  • Ansprechpartner Herr Schneider

    Zimmernummer: 112
    Telefon: 02772 708-220
    E-Mail: h.schneider@herborn.de

    Kontakt Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag, Dienstag & Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Bürgerbüro 

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

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    Kontakt 10.3 Wirtschaftsförderung, Mobilität, Tourismus

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1222

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: wifoe@lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: mobilitaetsmanagement@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Formulare
    Kontakt Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Kaiserleistraße 29-35
    63067 Offenbach am Main, St.

    Webseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    E-Mail: info@wibank.de

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    .Mit der gewerblichen Regionalförderung werden gewerbliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

    Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Hessen investieren oder tätig werden wollen, stehen in den C- und D-Fördergebieten Hilfen zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    • Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank-Förderberatung Hessen oder den WIBank-Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.
    • Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme direkt bei der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.
    • Die Bewilligungsbehörde beteiligt ein Beratungsgremium als programmbeteiligte Stelle, dessen Geschäftsordnung auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum eingestellt ist und das eine Empfehlung zur Förderung des beantragten Vorhabens aussprechen kann.

    Ansprechpunkt

    Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die WIBank.

    Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten r regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raumund Landesentwicklung. 

    zuständige Stelle

    Die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

    Zuständig für alle Grundsatzfragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

    Voraussetzungen

    • Es soll ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gefördert werden.
    • Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte.
    • Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden.
    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
    • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.

    erforderliche Unterlagen

    Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag auf Gewährung der Zuwendung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) als Bewilligungsbehörde gestellt werden. Nähere Informationen hierzu können dem Internetauftritt der WIBank entnommen werden.

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage erhoben werden.

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