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Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete

Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.

Verfahrensablauf

Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.

Ansprechpunkt

Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die  Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung  zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder  an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.

Handlungsgrundlage(n)

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz

Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite  der Hessischen Bezügestelle unter Formulare. 

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Bezügestelle

Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
34041 Kassel, documenta-Stadt Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt Außenstelle Wiesbaden -
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Telefon: 0561 106-0

Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de
Webseite: https://www.rp-kassel.hessen.de
E-Mail: poststelle-bezuegestelle@rpks.hessen.de

Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr