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Zoo - Genehmigung

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten
zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten

  • Zirkusse,
  • Tierhandlungen,
  • Gehege zur Haltung von nicht mehr als 5 Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige obere Naturschutzbehörde.
 

Ansprechpunkt

Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Links.
 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.