Abfall: Wertstoffe entsorgen

  • Kontakt Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises

    Karl-Kellner-Ring 47
    35576 Wetzlar
    35576 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1800
    Telefax: 06441 407-1801

    Webseite: www.awld.de
    E-Mail: info@awld.de

    Öffnungszeiten

    Verwaltung Wetzlar

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Mittwoch

    13:30 - 16:00 Uhr

    Donnerstag

    13:30 - 16:30 Uhr
     

    Abfallwirtschaftszentrum Aßlar

    Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Ansprechpartner Herr Dworaczek

    Telefax: 06441 407-1801
    Telefon: 06441 407-1820
    E-Mail: awld@lahn-dill-kreis.de

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    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Gebühren

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

    Ansprechpunkt

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

    Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

    Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Kurzfassung

    • Wertstoffe Entsorgung
    • Die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz erfolgt durch die dualen Systeme
    • Die Sammlung und Entsorgung von sonstigen Wertstoffen erfolgt regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
    • Regelungen zur Entsorgung von Wertstoffen (außer Verpackungen) sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts) sowie die dualen Systeme für die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz

    Wenn Sie keine gelben Säcke mehr haben oder diese noch nicht ausgeteilt wurden, dann haben Sie die Möglichkeit, neue Säcke am Empfang des Rathauses zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass pro Haushalt nur eine Rolle abgegeben werden kann.

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