Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
| Kontakt | Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 47
Telefon: 06441 407-1800
Webseite:
www.awld.de
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| Öffnungszeiten | Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr Samstag 08:00 - 12:00 Uhr |
| Ansprechpartner |
Herr Dworaczek
Telefax: 06441 407-1801
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Fachdienst - Öffentliche Ordnung
| Kontakt | Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Herr Diehl
Zimmernummer: 008 |
| Formulare |
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Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Gebühren
keine
Ansprechpunkt
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
zuständige Stelle
Landesbehörden
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Kurzfassung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.