Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

    Baumeisterweg 3
    35576 Wetzlar Junostraße 1F
    35745 Burg

    Telefon: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
    Telefon: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Herborn-Burg
    Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Wetzlar
    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

    Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach  der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
    • Führerschein

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Kurzfassung

    • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit
    • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
    • Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
    • Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
    • Zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
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