Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Sassmann

    Zimmernummer: 007
    Telefon: 02772 708-440
    Telefax: 02772 708-9440
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Peter

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +49 2772 708274
    Telefon: 274
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Gräb

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +492772 708 442
    Telefon: 442
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Frau Schneider

    Zimmernummer: 007
    Telefon: 274
    Telefon: +49 2772 708441
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Frau Becker

    Zimmernummer: 007
    Telefax: 02772 70-9443
    Telefon: 02772 708-439
    Telefon: 439
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Saalbach

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +49 2772 708438
    Telefon: 438
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

    Gebühren

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1
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