Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

  • Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Sassmann

    Zimmernummer: 007
    Telefon: 02772 708-440
    Telefax: 02772 708-9440
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Peter

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +49 2772 708274
    Telefon: 274
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Gräb

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +492772 708 442
    Telefon: 442
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Frau Schneider

    Zimmernummer: 007
    Telefon: 274
    Telefon: +49 2772 708441
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Frau Becker

    Zimmernummer: 007
    Telefax: 02772 70-9443
    Telefon: 02772 708-439
    Telefon: 439
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Herr Saalbach

    Zimmernummer: 007
    Telefon: +49 2772 708438
    Telefon: 438
    Webseite: Herborn.de
    E-Mail: stadtpolizei@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Gebühren

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Ansprechpunkt

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

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