Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
| Kontakt | Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
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Montag und Dienstag:
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Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Frau Krimmel
Zimmernummer: 003
Telefon: 02772 708-241
Telefon: 02772 708-240
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Lahn-Dill-Kreis - 32.2 Beistandschaften und Vormundschaften
| Kontakt | Lahn-Dill-Kreis - 32.2 Beistandschaften und Vormundschaften
Bismarckstraße 28 a/30
Telefon: 06441 407-1501
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
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| Öffnungszeiten |
Montag - Mittwoch
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| Ansprechpartner |
Frau Schönberger
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Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen “beglaubigten Registerausdruck" des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.