Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

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    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

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    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (zum Beispiel Fahrgeschäfte oder Zelte).

    Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, die auf einen Adressaten – den Betreiber oder die Betreiberin des Fliegenden Baus – ausgestellt wird. Soll die Genehmigung des Fliegenden Baus auf einen neuen Wohnsitz des gleichen Betreibers oder der gleichen Betreiberin geändert werden, ist dies zu beantragen.

    Die Adressänderung in der Ausführungsgenehmigung wird von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen vorgenommen.

    Wechselt die zuständige Behörde aufgrund eines Wohnungswechsels/Niederlassungswechsels in ein anderes Bundesland, wird die nun zuständige Behörde benachrichtigt und erhält das Behördenexemplar.

    Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin eines Fliegenden Baus Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung wechseln, müssen Sie dies der zuständigen Genehmigungsstelle mitteilen.

    Verfahrensablauf

    Um den Wechsel der Hauptwohnung oder der gewerblichen Niederlassung anzuzeigen, wird das Prüfbuch mit einem Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen eingereicht.

    Wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, erstellt die Genehmigungsstelle einen Bescheid über den Wechsel des Wohnsitzes und fügt ihn dem Prüfbuch hinzu.

    Anschließend wird das Prüfbuch dem Antragsteller zugesendet. Alternativ kann das Prüfbuch auch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
     

    Gebühren

    Gebühr: 40,00 EUR
    Vorkasse: nein
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V19Anlage
    Im Falle des Zuständigkeitswechsels in ein anderes Bundesland fallen zusätzliche Fixkosten in Höhe von 20 Euro an.

    Fristen

    Die Mitteilung muss nach Wechsel des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung erfolgen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Die Adressänderung erfolgt, wenn

    • ein Antrag auf Änderung der Adresse im Prüfbuch gestellt wird und
    • das Prüfbuch vorliegt.
       

    erforderliche Unterlagen

    Prüfbuch des Fliegenden Baus im Original

    Rechtsbehelf

    Keiner

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Kurzfassung

    • Fliegende Bauten – Ausführungsgenehmigung Änderung 
    • Wechselt ein Betreiber oder eine Betreiberin den Wohnsitz, ist dies der Genehmigungsstelle mitzuteilen.
    • Liegt der Wohnsitz außerhalb Hessens, benachrichtigt die Genehmigungsstelle die nun zuständige Behörde und übersendet ihr das Behördenexemplar des Prüfbuches samt Ausführungsgenehmigung
    • zuständig: Regierungspräsidium Gießen 
       
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