Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

  • Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.

    Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.

    Wenn sich Ihre persönlichen, finanziellen oder familiären Verhältnisse ändern, müssen Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen. Nutzen Sie dafür die Veränderungsmitteilung.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie die Veränderungsmitteilung vollständig aus.
    • Fügen Sie Nachweise zu Änderungen bei.
    • Übermitteln Sie die Unterlagen online oder schriftlich an Ihr Jobcenter.
    • Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und passt Ihren Leistungsanspruch gegebenenfalls an.
    • Sie erhalten einen Änderungs- oder Weiterbewilligungsbescheid.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.

    Voraussetzungen

    • Sie beziehen Bürgergeld.
    • Es liegt eine relevante Änderung Ihrer Verhältnisse vor.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
    • Nachweise zu Änderungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche oder verspätete Angaben können zur Versagung der Leistungen, Rückforderungen und Sanktionen führen.

    Kurzfassung

    • Änderungen zum Bürgergeld müssen sofort gemeldet werden
    • betrifft u.a. Einkommen, Miete, Vermögen, Haushalt, Familienstand, Arbeitsunfähigkeit
    • Nachweise erforderlich
    • Formulare (online oder schriftlich) sollen genutzt werden
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