Änderungen in den Angaben zur Anzeige der Beschäftigung von Gesundheitsberuflern anzeigen

  • Wenn sich Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern ergeben, müssen Sie dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

    Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.

    Gebühren

    Gebühr: 15,00 EUR
    Vorkasse: nein
    schriftliche Bestätigung der Änderungsanzeige

    Ansprechpunkt

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt

    Fristen

    Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Gesundheitsämter.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Ihre Angaben in der Anzeige zur Beschäftigung von Gesundheitsberuflern haben sich geändert. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

    Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

    Kurzfassung

    • Änderungen in der Anzeige zur Beschäftigung von Heilberuflern muss angezeigt werden
    • Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.
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