Änderungen in der Anzeige der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

  • Die Angaben zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf haben sich geändert? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die unverzügliche Anzeige der Änderung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.

    Wenn sich die Angaben zur selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf ändern, hat der Heilberufler dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

     

    Gebühren

    Fristen

    Die Änderung ist unverzüglich mitzuteilen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils gültigen Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt – und umgekehrt.

    Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

    Kurzfassung

    • Änderungn in der selbständigen Tätigkeit von Heilberufen muss angezeigt werden
    • Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
    zurück zur Übersicht