Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

  • Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst beim Jugendamt in dem jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt bzw. Sonderstatusstadt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Pflegekinderdienst beim Jugendamt

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Kurzfassung

    -    Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
    -    Pflegekinder
    -    Zuständig: Jugendamt
     

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