Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten

  • Kontakt 41 Soziales und Integration

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar Wilhelmstraße 20
    35683 Dillenburg
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1401

    Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
    Webseite: Digitaler Briefkasten
    Webseite: Online-Angebote
    E-Mail: Sozialamt@lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: sozialbuero@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:

    • Beratung in allen Lebensfragen,
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten,
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
    • Information zu kulturellen Angeboten,
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
    • Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.

    Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.

    Verfahrensablauf

    • Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
    • Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
    • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
       

    Ansprechpunkt

    Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Voraussetzungen

    Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.

    Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.

    Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
    • gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

    Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall mitzubringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    weiterführende Informationen

    Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege 

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