Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Gebäudeausrüstung beantragen

  • Kontakt Ingenieurkammer Hessen

    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 97457-0
    Telefax: +49 611 97457-29

    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: info@ingkh.de

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Ansprechpartner Frau Ries

    Telefon: 0611 97457-276
    Telefax: 0611 97457-29
    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: ries@ingkh.de

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    Sie können sich als Ingenieur unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen anerkennen lassen.

    Die Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bescheinigen nach selbst durchgeführter Prüfung die Übereinstimmung der zu prüfenden technischen Anlagen und Einrichtungen mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Werden festgestellte Mängel nicht in der von den Prüfsachverständigen festgelegten Frist beseitigt, haben sie die untere Bauaufsichtsbehörde zu unterrichten.

    Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden werden. 

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, müssen Sie den Nachweis der besonderen Sachkunde in der Fachrichtung, auf die sich die Prüftätigkeit beziehen soll, durch ein von der Anerkennungsbehörde beauftragtes Fachgutachten einer von der obersten Bauaufsichtsbehörde bestimmten Stelle erbringen. 

    Gebühren

    Gebühr: 125,00 EUR
    Vorkasse: nein
    Jahresgebühr

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums erbringen. 
    • Sie müssen die Nachweise über die praktische, mindestens fünfjährige spezielle Berufserfahrung in dem/den beantragten Fachgebiet/en erbringen.
    • Sie müssen Nachweise über mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen in dem/den beantragten Fachgebiet/en erbringen.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Lebenslauf
    • Führungszeugnis
    • Datenbogen
    • Erklärungsbogen
    • Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Freistellungsbescheinigung (nur für    Hochschullehrer/innen)
    • Erklärung des Arbeitgebers (nur für Mitarbeiter von Prüforganisationen)
    • Nachweis eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums
    • Nachweise über die praktische, mindestens fünfjährige spezielle Berufserfahrung in dem/den beantragten Fachgebiet/en
    • Nachweise über mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen in dem/den beantragten Fachgebiet/en
    • Liste der erforderlichen Prüfgeräte und Hilfsmittel
       

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 20 HPPVO - Besondere Voraussetzungen, Anerkennungsbehörde
    • § 21 HPPVO - Fachrichtungen
    • § 22 HPPVO - Aufgabenerledigung
    • § 1 TPruefV - Anwendungsbereich 
    • § 2 TPruefV - Prüfungen 

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Kurzfassung

    • Antrag für Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden
    • Die Bestellung bezieht sich auf folgende Fachrichtungen:
      • Lüftungsanlagen
      • CO-Warnanlagen
      • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
      • Druckbelüftungsanlagen
      • Feuerlöschanlagen
      • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
      • Sicherheitsstromversorgungen
    • Anmeldungen erfolgen schriftlich 
    • Zuständigkeit: Ingenieurkammer Hessen  
       

    weiterführende Informationen

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