Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen

  • Kontakt Ingenieurkammer Hessen

    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 97457-0
    Telefax: +49 611 97457-29

    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: info@ingkh.de

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Ansprechpartner Frau Ries

    Telefon: 0611 97457-276
    Telefax: 0611 97457-29
    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: ries@ingkh.de

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    Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.

    Sie als Ingenieur können sich unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau anerkennen lassen.

    Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau werden.

    Verfahrensablauf

    Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein schriftliches Gutachten bei dem von der Bundesingenieurkammer gebildeten Beirat für Erd- und Grundbau über die fachliche Eignung des Antragstellers und dessen Ausstattung mit den erforderlichen Geräten und Hilfsmitteln ein.

    Gebühren

    Gebühr: 125,00 EUR
    Vorkasse: nein
    Jahresgebühr

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie erbringen. 

    Sie müssen den Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen erbringen.
     

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Lebenslauf
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis
    • Ausgefüllter Fachbogen
    • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie
    • Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung
    • Vorlage eines Verzeichnisses aller innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung erstellten Baugrundgutachten
    • Nachweis über den Besitz der notwendigen Prüfgeräte oder Versicherung über die freie Verfügbarkeit der Versuchsgeräte und Versuchsergebnisse
       

    Handlungsgrundlage(n)

    • § 23 HPPVO - Besondere Voraussetzungen
    • § 24 HPPVO - Verfahren und Anerkennungsbehörde 
    • § 25 HPPVO - Aufgabenerledigung
       

    Kurzfassung

    • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
    • Anmeldungen erfolgen schriftlich 
    • Zuständigkeit: Ingenieurkammer Hessen  
       

    weiterführende Informationen

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