Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen

  • Kontakt Ingenieurkammer Hessen

    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 97457-0
    Telefax: +49 611 97457-29

    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: info@ingkh.de

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Ansprechpartner Frau Ries

    Telefon: 0611 97457-276
    Telefax: 0611 97457-29
    Webseite: https://www.ingkh.de
    E-Mail: ries@ingkh.de

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    Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.

    Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde. 

    Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Vermessungswesen werden. 

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen. 

    Gebühren

    Gebühr: 125,00 EUR
    Vorkasse: nein
    Jahresgebühr

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
     

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
    • Datenbogen
    • Lebenslauf
    • Führungszeugnis
    • Erklärungsbogen
    • Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
    • Angaben über Zweitniederlassungen
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
    • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
    • Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
    • Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
    • 10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
       

    Handlungsgrundlage(n)

    § 26 HPPVO - Besondere Voraussetzungen, Anerkennungsbehörde

    § 27 HPPVO - Aufgabenerledigung

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Kurzfassung

    • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
    • Anmeldungen erfolgen schriftlich 
    • Zuständigkeit: Ingenieurkammer Hessen  
       

    weiterführende Informationen

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