Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

  • Kontakt Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen


    64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 611 3259-1000
    Telefax: +49 611 32759-1999

    Webseite: Webseite HLfGP
    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

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    Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

    Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.

    Verfahrensablauf

    -    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
    -    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
    -    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
     

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

    Fristen

    umgehend nach Aufforderung

    Voraussetzungen

    Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Kurzfassung

    • Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
    • anlassbezogene Personalveränderungsmeldung an die Betreuungs und Pflegeaufsichten
    • Anmeldung online oder schriftlich möglich
    • örtlich zuständige Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
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