Anliegerbescheinigung beantragen

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    Kontakt Fachdienst - Öffentliche Ordnung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag, Dienstag & Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Bürgerbüro 

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

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    Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

    Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

    Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

    • Erschließungsbeiträge,
    • Straßenausbaubeiträge und
    • Kanalanschlussbeiträge.

    Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

    Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.

    erforderliche Unterlagen

    Eindeutige Identifikation des Grundstücks

    • Flurstücksnummer
    • Liegenschaftskataster-Kennung
    • Grundbuchblattnummer und -auszug
    • gegebenenfalls Adresse
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