Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen „Sanierung/Modernisierung/Erweiterung“

  • Kontakt Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Frau Wichterle

    Telefon: +49 2772 708-208
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: c.wichterle@herborn.de

    Herr Klingelhöfer

    Telefon: 02772 708-245
    Telefax: 02772 708-9245
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de

    Formulare
    Detailansicht »

    Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.

    Ansprechpunkt

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Abteilung Sport
    Postfach 3167
    65021 Wiesbaden

    Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.

    erforderliche Unterlagen

    1. formloser Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung
       
    2. Erläuterungsbericht (Nutzung der Sportstätte, Bedarf) sowie baufachliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme
       
    3. befürwortende Stellungnahmen des Landkreises/Stadt/Gemeinde sowie des Sportkreises über die Dringlichkeit der Maßnahme mit Zusage der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber
       
    4. amtlicher Lageplan
       
    5. Kostenvoranschlag unter Einschluss geplanter Eigenleistungen nach Höchstsätzen
      (10,--, 20,-- bzw. 40,-- €)
       
    6. Baupläne und Bauzeitenplan (soweit erforderlich)
       
    7. bauaufsichtliche Genehmigung (soweit erforderlich )
       
    8. Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
      Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen . Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist.
       
    9. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
      - Grundbuchauszug

    - Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)

    1. Gemeinnützigkeitsbescheinigung
    1. Erklärung zu einer evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. Fehlanzeige
       
    2. Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung/Finanzierungsplan:

      - Eigenmittel/Darlehen (Bankbestätigung - kein Kontoauszug)
      - Aufstellung der Eigenleistungen (nach Höchstsätzen)
      - Fremdmittel durch Förderzusagen (Kreis, Stadt/Gemeinde, LSBH, Sonstige)
       
    3. Vollständige Vereinskontodaten auf Vereinskopfbogen, Nennung der Maßnahme und Unterschrift – die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code) sind aus buchungstechnischen Gründen zwingend anzugeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.

    Für die erforderliche Stellungnahme der Stadt Herborn wenden Sie sich bitte direkt an den

    Magistrat der Stadt Herborn
    Fachdienst Allgemeine Verwaltung
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    zurück zur Übersicht