Antrag auf Luftbildauswertung

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 12-6511 (Kampfmittelräumdienst)
    Telefon: +49 6151 12-5515 (Hundeverordnung)
    Telefon: +49 6151 12-4747 (Geldwäscheprävention)
    Telefon: +49 6151 12-5515 (Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)

    Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
    E-Mail: kmrd@rpda.hessen.de
    E-Mail: hundeverordnung@rpda.hessen.de
    E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
    E-Mail: waffenrecht@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Detailansicht »

    Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.

    Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
    • Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.

    Gebühren

    Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.

    Ansprechpunkt

    Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.

    erforderliche Unterlagen

    • Liegenschaftsplan des zu prüfenden Grundstücks

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Unterstützende Insititutionen

    Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.

    Kurzfassung

    • Antrag auf Luftbildauswertung
    • Antrag auf Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
    • Regierungspräsidium Darmstadt
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