Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Wallufer Str. 19
    65343 Eltville am Rhein

    Telefon: +49 6123 9058-26
    Telefax: +49 6123 9058-51

    E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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    Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.

    Haben Sie eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet oder beabsichtigen Sie, eine Rodung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, diese anzuzeigen.

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

    Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

    Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

    Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

    Fristen

    Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Dezernat Weinbau

    Voraussetzungen

    • Sie oder Ihr Betrieb haben eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet.
    • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen zu roden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzfassung

    Werden oder wurden eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet, ist dies anzuzeigen.

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