Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

  • Kontakt Lahn-Dill-Kreis - 15.4 Ordnungs- und Gewerberecht

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-2401

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: ordnung-gewerbe@lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: verkehr-wetzlar@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

    Gebühren

    Keine.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung ist ausreichend.

    Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
     

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