Anzeige eines Hausbrunnens

  • Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung  die Pflicht, diesen anzuzeigen.
    Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
    Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.
    Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und  den Umfang der Untersuchung des Wassers sowie die Untersuchungshäufigkeit festlegen. Die mikrobiologischen Parameter der Anlagen 1 und 3 TrinkwV sind mindestens einmal im Jahr zu untersuchen.
     

    Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen. 

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.

    Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

    Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

    Gebühren

    Ansprechpunkt

    örtlich zuständiges Gesundheitsamt 

    Fristen

    Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen. Auch Veränderungen  an Trinkwasser führenden Teilen, die wesentliche Auswirkungen auf die Trinkwasserbeschaffenheit haben können, müssen Sie vier Wochen im Voraus anzeigen. Die vollständige oder teilweise Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage müssen Sie innerhalb von drei Tagen anzeigen.

    Voraussetzungen

    Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsbehelf

    Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen. Es  fallen Gebühren an.

    Kurzfassung

    - ganzer Leistungstitel: Anzeige eines Hausbrunnens

    - jeder Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung ist anzuzeigen

    - ebenfalls Änderungen an Anlage oder Inhaber

    - keine Unterlagen notwendig

    - Gebühren fallen nicht an

    - Behörde meldet sich im Anschluss bezüglich Vor-Ort-Begehung

    - zuständige Behörde: zuständiges Gesundheitsamt

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