Änderung des Landpachtvertrages anzeigen

  • Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:

    • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
    • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
    • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Stelle melden.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Fristen

    • Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
    • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch die Änderung:
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
    • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
    • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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