Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

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    Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

    Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

    Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

    Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.

    Voraussetzungen

    Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.

    Kurzfassung

    • wer mehrere Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander hat, benötigt für zweite und jede weitere Beschäftigung weitere Steuerklasse
    • bei Beschäftigungsverhältnis mit höherem Gehalt richtet sich Steuerklasse in der Regel nach Familienstand (Steuerklasse I bis V), alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert
    • Arbeitgeber müssen über weitere Beschäftigungsverhältnisse informiert werden, gegebenenfalls schriftlich
    • wer Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis bezieht, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, muss Einkommenssteuererklärung bei zuständigem Finanzamt abgeben
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