Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

  • Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Die Voraussetzungen werden geprüft
    • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung
    • Voraussetzung: Antragstellerin ist Ausbildungsorganisation der Luftfahrt
    • Anmeldung schriftlich
    • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
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