Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte beantragen

  • Weitere Formulare:

    Das Land Hessen fördert die Begründung von Ausbildungsverhält-nissen mit Benachteiligten, die in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) bei Unternehmen, Verwaltungen und sonstigen Ausbildungseinrich-tungen ausgebildet werden.
    Eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe und Alten-pflege wird ebenfalls bezuschusst.
     

    Wenn Sie als Unternehmen mit jungen Menschen die Benachteiligt sind, Ausbildungsverträge abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsplatzförderung bekommen.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Regierungspräsidium Kassel

    Fristen

    Antragsfrist: Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden 
    -    haben maximal einen Hauptschulabschluss
    -    müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hes-sen gemeldet sein
    -    dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den An-tragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein
    -    dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbil-dung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) und Handwerks-ordnung (HWO) haben
    -    beginnen ihre Ausbildung im Antragsjahr

    Förderungswürdige Auszubildende sind insbesondere
    -    Abgehende aus Förderschulen und ehemalige Förderschü-ler/innen sowie Personen mit Problemen, die ihre Leistungs-fähigkeit einschränken
    -    junge Menschen in der Nähe einer anerkannten Lernbehinde-rung
    -    sonstige Benachteiligte, denen im Rahmen vorrangiger Leis-tungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in ei-ne betriebliche Ausbildung verholfen werden kann
    -    Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
     

    erforderliche Unterlagen

    Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe bzw. die Benachteiligung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden, z.B. durch:
    •    das Abgangszeugnis einer Förderschule
    •    eine Bestätigung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
    •    ein ärztliches Attest
    •    eine Bescheinigung der Schule / Familienbetreuer / Sozial-arbeiter etc.
     

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     
    Ein Ausbildungsverhältnis kann mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR pro Ausbildungsjahr, insgesamt jedoch mit höchstens 7.000,00 EUR bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung gefördert werden.

    Für Ausbildungsverhältnisse, die während der Probezeit aufgelöst werden, besteht kein Zuwendungsanspruch.

    Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrags schriftlich/elektronisch beim

    Regierungspräsidium Kassel
    Dezernat 57
    Am Alten Stadtschloss 1
    34117 Kassel

    eingegangen sein.

    Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Die Reihenfolge des Antragseingangs ist maßgebend!
     

    Kurzfassung

    • Förderprogramm Ausbildungskostenzuschuss für Benach-teiligte
    • Voraussetzungen:
      • Höchster Bildungsabschluss maximal ein Haupt-schulabschluss
      • Gemeldeter Hauptwohnsitz muss sich zu Ausbil-dungsbeginn in Hessen befinden
      • Die Antragsteller/Gesellschafter dürfen mit den Auszubildenden nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein
      • Auszubildende dürfen noch keine andere abge-schlossene Berufsausbildung nach Berufsbil-dungsgesetz (BbiG) und Handwerksordnung (HWO) haben
      • Ausbildung muss im Antragsjahr beginnen
    • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel
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