Auskunft aus dem Genossenschaftsregister

  • Kontakt Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

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    Das Genossenschaftsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Genossenschaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, eine Genossenschaft im Geschäftsverkehr zu vertreten.

    Das Genossenschaftsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für die jeweilige Genossenschaft handeln darf oder was Gegenstand der Genossenschaft ist.

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Genossenschaften zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
    Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
     

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

    Voraussetzungen

    Genossenschaftsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Kurzfassung

    • Genossenschaftsregister Auskunft Nutzung der Registerinformationen ist jedem zu Informationszwecken gestattet
    • Informationen aus dem Genossenschaftsregister können vor Ort beim zuständigen Registergericht betreffend dortiger Eintragungen oder online im gemeinsamen Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) eingeholt werden.
    • zuständig: Registergericht am Amtsgericht
       
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